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Das Wort zum Freitag

Die Strom- und Gaspreisbremse

Die Strompreisbremse ist wie folgt aufgeteilt:

• Kunden mit einem Verbrauch bis einschließlich 30.000 kWh/Jahr

Für Privatkunden und kleinere Unternehmen wird ab 01.03.2023 zunächst bis zum 31.12.2023 eine Preisbremse eingeführt.

Dadurch werden von 80% des prognostizierten Jahresverbrauches auf einen Gesamtpreis von 40 ct/kWh brutto (inklusive Steuern, Umlagen, Netzentgelte) gedeckelt. Die restlichen 20% werden zu den jeweils geltenden vertraglichen Bestimmungen abgerechnet.

• Kunden mit Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr

Für größere Gewerbe- und Industriekunden wird ebenfalls vom 01.03.2023 bis 31.12.2023 eine Preisbremse eingeführt. 70% der Vorjahresmenge werden bezüglich des reinen Energiepreises auf 13 ct/kWh netto (exklusive Steuern, Umlagen, Netzentgelte) gedeckelt. Die restlichen 30% werden zu den jeweils geltenden vertraglichen Bestimmungen abgerechnet.

Wichtig: Beide Strompreisbremsen gelten erst ab März 2023 – jedoch anschließend rückwirkend zum 01.01.2023. Das heißt: im Januar und Februar wurde der zuletzt ermittelte Abschlag abgebucht und erst jetzt erfolgt mit dem Abschlag für März eine Anpassung – bei etlichen Lieferanten mit Verrechnung der in Januar und Februar zu viel bezahlten Abschläge.

Bei der Gaspreisbremse gilt Folgendes:

• Kunden mit Verbrauch kleiner 1.500.000 kWh/Jahr

Für Privat- und Gewerbekunden wird ab 01.03.2023 zunächst bis zum 31.12.2023 eine Preisbremse eingeführt. 80% des prognostizierten Jahresverbrauches werden auf einen Gesamtpreis von 12 ct/kWh brutto (inklusive Steuern, Umlagen, Netzentgelte) gedeckelt. Die restlichen 20% werden zu den jeweils geltenden vertraglichen Bestimmungen abgerechnet.

Wichtig: Die zuvor beschriebene Gaspreispreisbremse gilt erst ab März 2023 – jedoch anschließend rückwirkend zum Jahresbeginn!

• Kunden mit Verbrauch ab 1.500.000 kWh/Jahr

Für Großverbraucher wird bereits ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 eine Preisbremse eingeführt. 70% der Vorjahresmenge werden bezüglich des reinen Energiepreises auf 7 ct/kWh netto (exklusive Steuern, Umlagen, Netzentgelte) gedeckelt. Die restlichen 30% werden zu den jeweils geltenden vertraglichen Bestimmungen abgerechnet.

Bei Fragen sendet uns bitte eine E-Mail an info(at)schulta-energie.de

Alle Angaben ohne Gewähr! Weiterführende Informationen gibt’s vom persönlichen Lieferanten und der Homepage der Bundesregierung.

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