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Das Wort zum Freitag

Eine Gebäudeversicherung…

… sollte für jedes Gebäude vorhanden sein. Die privaten Häuslebesitzer kennen diese Versicherung, Wohnungseigentümergemeinschaften sind meist von der Hausverwaltung in einem Vertrag zusammengefasst worden und selbstverständlich sind auch Betriebsgebäude versicherbar.

Vor allem zu den jetzt „strümischen Zeiten“ häufen sich wieder die Nachfragen zum jeweiligen Versicherungsumfang der Gebäudeversicherungen. Zum Glück sind wir hier in Trostberg, Altenmarkt, Palling, Tacherting, Kirchweidach, Feichten, Halsbach, Garching, Burgkirchen und sogar nördlich bis hinter Altötting, Burghausen, Marktl, Stammham und Co. weitestgehend verschont geblieben.
Im Fall der Fälle ist jedoch auch hier Vorsorge besser als finanzielle Einbußen nach einem Schaden.

Zu unterscheiden sind in der Gebäudeversicherung folgende Bausteine:
Feuer – wird sehr gerne auch Brandversicherung genannt. Hier ist meist auch der Überspannungsschaden durch Blitzschlag mitversichert.

Leitungswasser-, Frost- und sonstige Bruchschäden

Strum (grundsätlich erst ab Windstärke acht = über 63 km/h) und Hagel

Glas: Fenster und Glastüren sowie Überdachungen aus Glas können über diesen Baustein abgesichert werden.

Elementar (Überschwemmungen/Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch und andere Naturgefahren – nur jedes dritte bayerische Haus ist gegen solche Schäden versichert – in Baden-Württemberg 94%!)

Hoffenltich sind dann auch die Folgeschäden mitversichert – z.B. der Sturm deckt Teile des Daches ab und das eindringende Regenwasser schädigt das Mauerwerk, welches getrocknet werden muss.

Was ist denn nun wenn der gesunde Baum vom Nachbarn vom Strum umgeworfen wird und das eigene Haus beschädigt?
Ist im eigenen Vertrag der Baustein Strum mitversichert, bezahlt vorerst die eigene Gebäudeversicherung, holt sich das Geld jedoch abschließend vom Nachbarn wieder.
Hoffentlich hat dieser bereits eine Gebäudehaftpflichtversicherung (wird auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht genannt und ist in sehr guten privaten Haftpflichtversicherungen inklusive).
Handelt es sich um einen kranken Baum (oder einen mit Vorschaden) ist der Nachbar als Baumbesitzer direkt belangbar: entweder persönlich mit seinem Vermögen, oder hoffentlich mit der bereits genannten Haftpflichtversicherung (greift allerdings grundsätzlich nur soweit der Baum zuvor noch in gutem Zustand war).

Versicherungsnehmer haben etliche Pflichten zu erfüllen, z.B. muss selbst das Wochenendhaus über den gesamten Winter so beheizt werden, dass Frostschäden vermieden werden. Auch muss die Heizungsanlage regelmäßig geprüft werden.
Ein regelmäßiger E-Check sollte für die elektrischen Einrichtungen und Verkabelung selbstverständlich sein.
Wenn sich tagelang niemand im Haus befindet sind sämtliche wasserführende Einrichtungen und Anlagen zu sperren (kurz gesagt: dreht während des nächsten Urlaubs das Wasser ab)!

Zu guter letzt hilft der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung das ganze Thema abzurunden.

 

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