betriebswirtschaftlich kann ich die bank verstehen und die entscheidung etwas nachvollziehen.
den kunden gegenüber ist es allderings nicht die feine art!
denn ab dem 15. laufzeitjahr wurde ein dauerhafter bonus in höhe von 50% versprochen!
überlegt euch deshalb ganz schnell, ob ihr der ausgesprochenen kündigung der sparkasse widersprechen wollt – ein bezug auf das am 21.11.2019 verkündete urteil des olg dresen (Az 8U 1770/18) sollte helfen.
in der genannten verhandlung hat das gericht über eine andere sparkasse mit gleichen verträgen geurteilt: rechtswidrige kündigung!
im zweifel kann auch ein fachanwalt für bank- und kapitalmarktrecht aufgesucht werden – ausgewählte bestehende rechtsschutzversicherungen übernehmen vorab die kosten.
also falls in eurem vertrag der text „der vertrag wird mit einer laufzeit von 1188 monaten (oder 99 jahren)“ zu finden ist, gilt dies laut sicht des gerichts als fest vereinbart und die verträge müssen bestehen bleiben!
hier findet ihr entsprechende artikel dazu:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20U%201770/18