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Das Wort zum Freitag

Neue Widerrufsmöglichkeit von Krediten!

Viele Kreditverträge (nur für Verbraucher), welche nach 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können vermutlich widerrufen werden, da der europäische Gerichtshof (EuGH) die Widerrufserklärungen für unwirksam erklärte (Aktenzeichen C-66/19)!

Folgende Kredite von privaten Personen sind betroffen:
Baufinanzierungen auch Immobilienkredite genannt
Autokredite und Leasing-Verträge
– Anschaffungsdarlehen: das ist der klassische Kredit, bei dem oft gar keine Sicherheiten hinterlegt sind

Vermutlich sind sämtliche Banken „dabei“ – auch: Audi-, Seat-, Skoda-, BMW-, Mercedes-Benz-Bank, Santander Bank, Sparkasse, Raiffeisenbank, Volksbank, ING-DiBa, …

Wie kam es dazu?
Eigentlich sollten Kreditverträge für den Kunden klar und verständlich formuliert sein. Da dies wegen dem Verweis auf den § 492 Abs. 2 (dort wieder weiter verwiesen und noch mal weitergeleitet – auf Rechtsdeutsch: Kaskadenverweis) in der Widerrufsbelehrung allerdings ganz und gar nicht der Fall ist, sprach der EuGH nun sein Urteil: die in dieser Widerrufsbelehrung ausgesprochene Frist (meist 14 Tage) hat nie begonnen! Somit hat der Verbraucher hier ein ewiges Widerrufsrecht und dies bedeutet, dass der Kredit nun rückwirkend aufgehoben werden kann.

Prüft eure Widerrufsbelehrungen auf folgende Formulierung:
… Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat…

Kurz zusammengefasst:
Wenn ihr in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags den Hinweis auf „§ 492 BGB“ findet, kann der Vertrag ziemlich sicher rückabgewickelt also widerrufen werden!
Autokredit und Leasingraten werden möglicherweise erstattet oder die bisher hohen Kreditzinsen wieder ausbezahlt.
Bei entsprechenden Immobilienkrediten besteht mindestens eine gute Chance auf sofortige Aufhebung ohne Vorschusszinsen und die Vereinbarung von viel besseren Zinsen als bisher. Hier gilt dies allerdings nur für Verträge bis März 2016. Auch wurde 2016 bereits ein Urteil (XI ZR 434/15) vom Bundesgerichtshof gesprochen, welches einen Widerruf hier langwieriger gestalten wird.

ACHTUNG! Bevor eine solche Aktion gestartet wird:
– bedenkt welche Geschäfte in Zukunft mit dieser Bank noch durchgeführt werden sollen!
– Vor einer entsprechenden Handlung muss gewährleistet sein, dass ihr die notwendige Kreditsumme von einer anderen Bank auch sicher bekommen könnt.

Wendet euch zur Prüfung der Verträge gerne an uns, wir checken mit unseren spezialisierten Anwälten die Widerrufbelehrungen und versuchen mit euch gemeinsam eine tolle Lösung zu finden.

Dieser Artikel ist KEINE Rechtsberatung, kein Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit!

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