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Das Wort zum Freitag

Ein neues Fahrrad ist nicht automatisch versichert!

Viele Radlhändler hatten durch die Corona-Situation viel zu tun, nicht zuletzt deshalb, weil durch die jüngsten Ausgangsbeschränkungen neben Radfahren nicht mehr ganz so viele Alternativen zur sportlichen Betätigung übrig blieben… Hier gabs wenigstens ein bisschen Freiheitsgefühl und die Maske muss auch nicht benutzt werden.
Folglich kam es auch bei uns zu deutlich mehr Nachfragen einer Versicherung des neuen Drahtesels.

Den meisten von euch war es wichtig, dass im Fall eines Diebstahls die neu angeschafften Fahrräder und E-Bikes (bzw. Pedelecs) wieder ersetzt werden. Kein Wunder, da der durchschnittliche Neupreis bei knapp 1.000 Euro lag. Dabei waren über 30 Prozent E-Bikes und Pedelecs welche durchschnittlich sogar fast. 2.400 Euro kosteten.

Eine solche Anfrage ist unserer Meinung nach absolut notwendig! Mittlerweile haben 70 Prozent der Deutschen ein Fahrrad, davon ist allerdings nur jedes zweite versichert. Dass überhaupt kein Versicherungsschutz besteht, das kommt aber oft erst im Nachhinein auf… Nicht alle Hausratversicherungen haben einen Fahrraddiebstahl automatisch mitversichert und meistens richtet sich der Zusatzbeitrag nach der Höhe des Neupreises des Bikes.

Versichert ist über die Hausratversicherung generell nur ein sogenannter Einbruchdiebstahl, das heißt: Wenn das Fahrrad abgeschlossen aus der verschlossenen Garage (Keller, Wohnung, ….) gestohlen wird, bezahlt die Versicherung.

Mit einem Ausschluss der sogenannten Nachtzeitklausel übernimmt der Versicherer auch Zahlungen für den Diebstahl „auf offener Straße“. Diese Art der Entwendung ist leider der Klassiker und noch immer in vielen Verträgen nicht versichert.

Macht am besten gleich nach dem Kauf ein paar Bilder von eurem neuen Schmuckstück, auch von der Rahmennummer und Rechnung. Nur so könnt ihr bei einer notwendigen Anzeige bei der Polizei alle relevanten Infos zum Diebstahl weitergeben. Genau diese Anzeige benötigt dann der Versicherer, um euch den NEUWERT zu erstattet!

Weniger nachgefragt wurden zurzeit sogenannte Vollkaskoversicherungen für Fahrräder. Hier ist z.B. eine Reparatur nach einer Beschädigung versichert. Wichtig ist dabei, dass die sogenannte grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Ganz neu in der Schublade ist ein sogenannter Fahrrad-Schutzbrief! Ähnlich wie beim Auto gibt’s dann auf Abruf eine Pannenhilfe durch den Dienstleister der Gesellschaft.

Hals- und Beinbruch und bis die Tage…
😉

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