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BAFA-Programm: 100% Zuschuss für Beratungskosten

Hallo Selbstständige, Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler,

bisher haben wir nur auf Nachfrage, bzw. gestern in ganz kleinem Kreis per E-Mail die Möglichkeit zum Zuschuss eines „100% BAFA-Berater-Zuschusses“ bekannt gegeben!
Die Nachfrage ist riesig und die Interessenten sind sehr dankbar, dass wir einen Kontakt auch in diesem Bereich vermitteln können! Ab sofort gilt jedoch eine Mindestumsatzgrenze in 2019 von 50.000 Euro.

Kurz zusammengefasst geht es um die Hilfestellung einer BAFA-Zertifizierten Unternehmensberatung zum Beispiel für die Beantragungen von Fördergeldern. Die kompletten Kosten werden vom Staat übernommen (bis auf die Märchensteuer, die ohnehin „durchgeschoben“ wird)!

Falls ihr dieses Programm nutzten möchtet, lasst uns eine Anfrage mit dem Stichwort „BAFA-Corona-Beratungszuschuss“ zukommen und wir senden euch die benötigen Formulare per E-Mail zu und leiten nach Rückversand dieser alles weitere schnellstmöglich in die Wege!
Hier der Link: https://vertragstuner.de/kontakt/
Für die, die es genauer wissen möchten hier noch detaillierter:

Aufgrund der aktuellen Lage und der weltweiten COVID19 Pandemie unterstützt die Bundesregierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) KMU Unternehmen mit einer professionellen Unternehmensberatung, um wirtschaftlich einen Weg aus der Krise zu finden.

Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es mit einer Existenzsicherungsberatung entgegenzutreten.

Diese Existenzsicherungsberatung gilt seit 03.04.2020, wird mit einem 100% Zuschuss gefördert und muss nicht mehr zurückgezahlt werden! Jedes KMU Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter/ min. 50.000 max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz), welches von der Krise betroffen ist, hat grundsätzlich Anspruch auf diesen Zuschuss. Alle, auch Kleinstunternehmen, GbRs, GmbHs etc. – jedes Unternehmen welches direkt und indirekt betroffen ist.

Ein externer Unternehmensberater kann hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen. Da dabei schnell gehandelt werden muss, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Knowhows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler ergänzt.

Mit der Modifizierung leistet der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung.

Wichtig: Es wird sicherlich einige geben, die diese Beratung anbieten werden. Die Auflagen für Unternehmensberater sind nach wie vor sehr hoch gegenüber dem BAFA. Es muss eine echte fundierte Beratertätigkeit dahinterstehen und nicht nur ein Soforthilfezuschuss beantragt werden.

Mögliche Bereiche sind:

  • künftige Liquiditätsplanung
  • Beratung zu möglichen Fördermittelen und deren Antragstellung
  • Informieren zu Soforthilfen und diese beantragen
  • Stundungsanträge zu Steuerzahlungen
  • Informationen zur Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht
  • Beratung zu zinsfreien/zinsgünstigen Darlehen von KfW/Bundes-, Landes,- und Hausbanken
  • Beratung rund um das Thema Mitarbeiter im Unternehmen (Kurzarbeit/Arbeitslosigkeit/Kündigungsfristen)

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/20200403_unb_corona.html

Viele Grüße und kommt mir bitte alle gut durch diese spezielle/schwierige/herausfordernde/anspruchsvolle Situation!

 

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