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Das Wort zum Freitag

hoppe, hoppe, reiter, wenn er fällt, dann schreit er… (teil II von II)

was ist aber nun, wenn vom eigenen pferd die reitbeteiligung getroffen wird? es gab bereits etliche fälle, bei denen die reitbeteiligung den halter auf schmerzensgeld verklagt hat…

auch wenn das pferd ausbüchst und z.b. einen verkehrsunfall verursacht, haftet der tierhalter!

eine tierhalterhaftpflichtversicherung ist also das mindeste, um sich als halter selbst von möglichen schadenersatzansprüchen und schmerzensgeldforderungen „frei zu kaufen“!

hier gilt es unter anderem darauf zu achten, dass fremd- und gastreiter ebenso wie gemietete, gepachtete und geliehene sachen mitversichert sind.

selbstverständlich sollte die versicherungssumme 10 millionen euro niemals unterschreiten!

beim tierarzt oder gar einer op (leider all zu oft wegen einer kolik) sammeln sich all zu schnell rechnungsbeträge in fünfstelliger höhe an.

eine op- oder sogar umfangreiche krankenversicherung für das pferd selbst, runden das gesamtpaket für reiter ab.

informiert euch als pferdebesitzer, reitbeteiligung oder gelegenheitsreiter am besten so schnell wie möglich.

hals- und beinbruch und bis die tage…

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