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Das Wort zum Freitag

Der eigene Pool – ein (Alb-)Traum!?

Seit kurzem erreichen uns ungewöhnlich viele Anfragen rund um den Versicherungsschutz des eigenen (Whirl-)Pools. Es gilt folgende Arten und die zugehörigen „Poolversicherungen“ zu unterscheiden:

– Die meist kleineren (mehr oder weniger) mobilen Pools:
Hier ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Eine Vorabmitteilung zur Existenz der neuen Errungenschaft an die Versicherung ist immer eine gute Idee. Zwar gibt es bereits hier Gesellschaften, die den Versicherungsschutz nicht bestätigen, dann gibt’s aber wenigstens vor einem möglichen Schaden die Option einen anderen Anbieter zu wählen.

– fest verankerte Anlagen:
Können manchmal mit einem Zusatz in der Hausratversicherung aufgenommen werden. Tritt hier zum Beispiel Wasser aus und beschädigt den eignen Hausrat und das Haus sollten für die Schäden jeweils Hausrat- und Gebäudeversicherung aufkommen. Zumindest bei Pools mit eigenem Wasseranschluss ist das so. Wird der Pool hingegen nur aufgefüllt und hat keinen Anschluss an das Leitungswassernetz, gibt’s kaum Versicherungsschutz!

– fest eingebaute Pools:
Sind als Gebäudebestandteil unbedingt vorab dem Gebäudeversicherer mitzuteilen – egal ob dieser In- oder Outdoor installiert wird.

So genannte AllRisk-Verträge sollten eigentlich immer abgeschlossen – egal welcher Pool aufgestellt wurde. Eine gute Alternative ist der Einschluss von „unbenannten Gefahren“ wenn diese in den Bedingungen gut definiert sind.

Eine gute private Haftpflicht sollte die Schäden, welche an fremden Eigentum entstehen (z.B. Haus des Nachbarn wird „überschwemmt“) übernehmen. EXTREM WICHTIG ist dabei, dass die sogenannte grobe Fahrlässigkeit zu 100 Prozent mitversichert ist!

Abschließend gilt es den Badeort an sich bestmöglich vor dem eindringen anderer Personen zu schützen:
Es reicht NICHT ein „Baden verboten“-Schild aufzustellen! Kindern gegenüber kann noch nicht von einem vorsichtigen und pflichtbewussten Handeln ausgegangen werden. Es bleibt also nur noch die Möglichkeit den Pool einzuzäunen und das Tor abzuschließen oder das Bassin entsprechend sicher abzudecken, wenn sich keiner der Besitzer in der Nähe befindet.

Wir wünschen einen tollen und schadenfreien Sommer!

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